Sprechzeiten und Änderung der Notdienstgebühren

Der Gesetzgeber hat zum 14. Februar 2020 die Abrechnung der tierärztlichen Leistung im Falle der Notdienstbehandlung in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) angepasst.

Wird ihr Tier nun im Notdienst behandelt, fällt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50€ an und die tierärztlichen Leistungen müssen mind. mit dem 2-fachen Satz nach GOT abgerechnet werden.

Die Notdienstzeiten sind wie folgt:

Montag - Donnerstag 18 Uhr -8 Uhr

Freitag 18 Uhr - Montag 8 Uhr

24 Stunden eines kalendarischen Feiertages

 

AUSGENOMMEN davon sind die regulären Sprechzeiten der jeweiligen tierärztlichen Praxis.

Daher hier meine regulären Sprechzeiten, zu denen telefonisch Termine vereinbart werden können:

Montag - Freitag 8 Uhr - 18.30 Uhr

(Samstags ausschl. Nachbehandlungen zwischen 10 Uhr - 12 Uhr)

 

Instrumentelle Samenübertragungen (Stuten besamen) sind von der Notdienstregelung ausgeschlossen.

 

Sollten Sie sich unsicher sein, ob es sich bei ihrem Tier um einen Notfall handelt, können Sie sich unter "Was sind Notfälle?" informieren.